Kooperatives Gesundheitszentrum oder medizinisches Versorgungszentrum?
Das eine schließt das andere nicht aus. Dem Gesetz nach (§95 SGBV) ermöglicht ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) die enge fachübergreifende Zusammenarbeit mindestens zweier Ärzte mit unterschiedlichen Facharztbezeichnungen unter einem Dach zur Sicherstellung einer patientenorientierten Versorgung.
Ob selbstständiger Vertragsarzt oder angestellter Arzt – wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten eines MVZ auf, selbstverständlich unter Berücksichtigung des im Januar 2012 in Kraft tretenden GKV-Versorgungsstrukturgesetzes.
Erfahren Sie mehr über ein kooperatives Gesundheitszentrum oder vereinbaren Sie direkt Ihr persönliches Beratungsgespräch für die Planung eines medizinischen Versorgungszentrums.
Entscheiden Sie selbst,
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