MVZ gründen, führen und optimieren

Es wird immer schwieriger, die optimale Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsdienstleistungen zu sichern. Der Gesetzgeber stellt hohe Hürden auf und die Krankenkassen verwalten knappe Ressourcen. Ärzte wollen von ihrer Arbeit gut leben und Investoren müssen Rendite erwirtschaften. In diesem Spannungsfeld verschiedener Interessen müssen zukunftsfähige Lösungen für das Gesundheitswesen gefunden werden. Eine davon könnte die Ausweitung von MVZ sein. Fachübergreifende Kooperationen von Ärzten gewährleisten flexiblere Öffnungszeiten, weniger Wartezeiten für Patienten sowie fachlichen Austausch und einen besseren Einsatz von Flächen, Ausstattung und Personal. Doch wer darf ein MVZ gründen und führen? Wir erläutern Ihnen detailliert, wie Sie ein MVZ gründen, nach welchen Kriterien diese arbeiten und wie deren Stärken ausgebaut werden können.

Was ist ein MVZ?

MVZ heißt die Abkürzung von Medizinischem Versorgungszentrum, das zu den Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) zählt. Dort arbeiten mindestens zwei Ärztinnen und Ärzte bzw. Zahnärztinnen und Zahnärzte verschiedener bzw. gleicher Fachgebiete unter einem Dach. Die Einrichtung gewährleistet für Ärzte den interdisziplinären Austausch und verkürzt die Wege für Patienten. Das Versorgungszentrum wird von einem Arzt geleitet. Die Mediziner sind im Medizinischen Versorgungszentrum angestellt oder arbeiten als Vertragsärzte, dies trifft auch auf den leitenden Arzt zu. Er ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen medizinischen Behandlungsablauf. Darüber hinaus organisiert er den Einsatz der Ärzte und kontrolliert die fachliche Einhaltung der ärztlichen Pflichten. Der leitende Arzt übt seine Führungsaufgaben in medizinischen Fragen unabhängig, weisungsfrei von der Verwaltung, aus. Die kooperative Leitung durch zwei Ärzte ist, falls unterschiedliche Heilberufsgruppen gemeinsam tätig sind oder im Rahmen einer festen Stellvertretung, möglich. So können beispielsweise ein ärztlicher und ein psychotherapeutischer Leiter bestellt werden.

Die obligatorische Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) erfolgt für das Planungsgebiet, in dem das Medizinische Versorgungszentrum tätig wird. Alle Beteiligten müssen an diesem Standort arbeiten, sodass sich eine organisatorische Konzentration von mehreren Vertragsarztsitzen ergibt. Fachärzten bieten Medizinische Versorgungszentren die Möglichkeit als angestellter Vertragsarzt an der ambulanten Betreuung von gesetzlich Krankenversicherten teilzuhaben, ohne selbst einem wirtschaftlichen Wagnis ausgesetzt zu sein. Assistenzärzte können sich weiterbilden und unverzichtbare Berufserfahrungen sammeln.

Wo ist es gesetzlich geregelt?

Die Rechtsgrundlage für Medizinische Versorgungszentren bildet der § 95 SGB V, der die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung regelt. Im Absatz 1 sind deren Gründungsvoraussetzungen aufgeführt. Das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB) legt den Rahmen für die Beziehungen der Krankenkassen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten fest. Es schreibt in den §§ 95 – 98 vor, in welcher Form Ärzte und Zahnärzte an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen können. Das Medizinische Versorgungszentrum stellt dabei eine wesentliche Säule der Gesundheitsversorgung dar.

Historische Entwicklung

Vorbild waren die Polikliniken in der ehemaligen DDR. Die Politik im vereinten Deutschland, insbesondere die SPD, begriff diese Zentren als Möglichkeit, die Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsleistungen zu verbessern. Nach mehreren Anläufen mit Diskussionen, Besichtigungen der übrig gebliebenen Gesundheitszentren in Ostdeutschland, politischen Absichtserklärungen und verschiedenen Gesetzentwürfen nahm die gesetzliche Regelung der MVZ-Gründung mit der Gesundheitsreform ab 2004 Gestalt an. Sie wurde im GKV-Modernisierungsgesetz unter Gesundheitsministerin Ulla Schmidt präzisiert. Man fand auch einen neuen Namen für die ostdeutsch geprägten Gesundheitszentren: Medizinische Versorgungszentren. Dabei waren die Polikliniken keine Erfindung der DDR. Die erste Poliklinik gründete Hufeland 1793 in Jena, wo bedürftige Kranke durch Ärzte gemeinsam behandelt wurden. Ambulatorien, wie sie damals hießen, wurden bereits 1926/27 von den gesetzlichen Krankenkassen gegründet, während der NS-Staat die Polikliniken wieder schloss. Nach dem 2. Weltkrieg wurden sie in der sowjetischen Besatzungszone wieder aufgebaut. Die Abwicklung der Mitte der 1990-er Jahre noch vorhandenen 30 Einrichtungen in Ostdeutschland wurde durch die öffentliche Auseinandersetzung verhindert.

Da die Versorgungszentren von Patienten wie Ärzten trotz einiger einschränkender Regelungen angenommen wurden, brachte der Gesetzgeber fortlaufend Modernisierungsvorschriften auf den Weg. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurden ab 2012 Änderungen zur MVZ-Gründung beschlossen. Dieses Gesetz ist bis heute das grundlegende Regelwerk, das ergänzend im neuen § 95 Abs. 1a SGB V seinen Ausdruck fand. Es schreibt vor, wer ein MVZ gründen darf und in welcher Rechtsform dies möglich ist.

Heute sind die Medizinischen Versorgungszentren beinahe schon zum Erfolgsmodell geworden. Ende 2019 gab es laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) über 3.500 Medizinische Versorgungszentren. Damit stieg deren Zahl in den letzten 5 Jahren um ca. 28 Prozent, 2016 waren es noch 2.500. Die meisten der rund 22.000 MVZ-Ärzte sind in Bayern, Nordrhein, Niedersachsen und Berlin beschäftigt. Die Anzahl der Medizinischen Versorgungszentren ist jedoch im Vergleich zu den niedergelassenen Ärzten verschwindend gering, derzeit gibt es weit über 100.000 freie Arztpraxen in Deutschland. Dennoch wächst die MVZ-Zahl kontinuierlich, über 90 Prozent aller dort beschäftigten Ärzte sind in diesen angestellt, nur knapp 10 Prozent freiberuflich tätig. Rund 43 Prozent haben Vertragsärzte als Träger, fast gleich viele mit 40 Prozent Krankenhäuser und weniger als ein Fünftel werden von anderen Trägern wie Kommunen betrieben. In den neuen Bundesländern ist der MVZ-Anteil mit Klinik-Trägern um 20 Prozent höher als in den alten Bundesländern. In den Versorgungseinrichtungen sind durchschnittlich 6 Ärzte beschäftigt, am häufigsten Hausärzte, Chirurgen und Internisten. Die Zentren befinden sich überwiegend in größeren Städten, in ländlichen Gegenden überwiegen Einzelpraxen.

Wer darf ein MVZ gründen?

Für die Errichtung eines Medizinische Versorgungszentrums bedarf es eines freien Arztsitzes. Zur Gründung berechtigt sind laut Gesetz:

  • zugelassene Vertragsärzte/Vertragspsychotherapeuten,
  • zugelassene Krankenhäuser,
  • Erbringer nicht ärztlicher Dialyseleistungen (nur für fachbezogene Versorgungszentren),
  • durch die KV anerkannte Praxisnetze,
  • gemeinnützige Träger mit Befugnis zur vertragsärztlichen Versorgung und
  • Kommunen.

Diese Personen und Einrichtungen dürfen ein MVZ gründen und betreiben. Eine Person ist ausreichend, um ein MVZ zu gründen. Die Zulassung erhält das Zentrum jedoch nur, wenn wenigstens zwei Vertragsärzte mit mindestens einem vollen Versorgungsauftrag dort praktizieren. Gründende Mediziner sind jedoch nicht gezwungen, im Versorgungszentrum zu arbeiten. Vertragsärzte, die dort tätig sind, müssen der Trägergesellschaft aber verpflichtend angehören.

Die Zulassung erfordert einen Antrag beim Zulassungsausschuss der zuständigen KV und einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag. Wer als Arzt ein MVZ gründen möchte, kann ebenso auf seinen Sitz verzichten und diesen an das Medizinische Versorgungszentrum übertragen. In der Regel muss der Arzt dann für mindestens drei Jahre einen Anstellungsvertrag mit dem Zentrum abschließen. Als zugelassener Leistungserbringer unterliegt es ebenso der Bedarfsplanung. Bei der Gründung zahnärztlicher Medizinischer Versorgungszentren gelten für Krankenhäuser Beschränkungen versorgungsrechtlicher Art, die vom Bedarf in bestimmten Planungsbereichen der KV abhängen. Detailliert geregelt wird dies im § 95 Abs. 1b SGB V.

Welche Rechtsformen sind zugelassen?

Ein Medizinisches Versorgungszentrum kann in folgenden Rechtsformen gegründet werden:

  1. Personengesellschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partnerschaftsgesellschaft (PartG),
  2. eingetragene Genossenschaft,
  3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder
  4. in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, beispielsweise als Anstalt oder Körperschaft.

In diesen Rechtsformen darf ein Medizinisches Versorgungszentrum betrieben werden, am häufigsten sind die GbR und GmbH. Nicht zulässig ist die Gründung von Aktiengesellschaften (AG). Zentren, die schon vor 2012 als Kapitalgesellschaft gegründet wurden, erhielten Bestandsschutz. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH muss notariell beglaubigt sein, während er für die GbR an keine Form gebunden ist. Dennoch empfiehlt sich die schriftliche Fixierung der Vereinbarungen, um Diskrepanzen zu vermeiden und das Dokument bei der KV einreichen zu können. Die GbR benötigt zwei Gesellschafter, die mit ihrem Privatvermögen haften. Bei der GmbH genügt ein Gesellschafter, der nur für alle Verbindlichkeiten gegenüber den Krankenkassen und KV privat haftet, ansonsten ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.

Welche unterschiedlichen MVZ gibt es?

Laut GKV-Versorgungsstärkungsgesetz können seit Juli 2015 auch Ärzte, die in der gleichen Fachrichtung tätig sind, ein MVZ gründen. So darf ein reines Hausarzt-MVZ ebenso wie ein ausschließlich ärztliche und/oder nicht-ärztliche Psychotherapeuten beschäftigendes Versorgungszentrum gebildet werden. Es können sich auch mehrere Fachärzte aus dem gleichen Bereich zu einem Spezial-MVZ zusammenschließen. Gründen Fachärzte unterschiedlicher Disziplinen ein Medizinisches Versorgungszentrum, müssen Patienten keine weiten Wege von Arzt zu Arzt in Kauf nehmen, wenn sie fachübergreifende Diagnostik oder Behandlungen benötigen. Der überweisende Facharzt weiß zudem genau, zu welchem Kollegen er den zu Behandelnden schickt.

Vergleich MVZ und Gemeinschaftspraxis

Die Gemeinschaftspraxis zeichnet sich durch einen gemeinsamen Patientenstamm aus. Die beteiligten Ärzte haften wirtschaftlich und für die Behandlungen gemeinschaftlich. Die Gründung erfolgt als GbR und erfordert einen Gesellschaftsvertrag, es existiert ein gemeinsames Praxisschild. Von außen betrachtet unterscheiden sich Gemeinschaftspraxis und Medizinisches Versorgungszentrum daher nicht. Gemeinschaftspraxis wie Medizinisches Versorgungszentrum haben einen gemeinsamen Arztsitz. In beiden BAG werden die erbrachten Leistungen kollektiv abgerechnet. Die Abrechnung mit der KV erfolgt auf Rechnung der Gemeinschaftspraxis bzw. zugunsten des Versorgungszentrums, es hat eine einheitliche Abrechnungsnummer. Die Gemeinschaftspraxis kann daher später ohne Probleme in ein Medizinisches Versorgungszentrum umgewandelt werden. Das Zentrum tritt als juristische Person auch in den Behandlungsvertrag gegenüber dem Patienten ein.

Darüber hinaus unterscheiden sich beide BAG in wesentlichen Punkten. In der Gemeinschaftspraxis stimmen praktizierende Ärzte und Gesellschafter personell überein, während im Medizinischen Versorgungszentrum die Träger und ärztlichen Leistungserbringer unterschiedlich sein können. Für die Gemeinschaftspraxis braucht jeder Arzt eine Zulassung, während das Medizinische Versorgungszentrum als solches von der KV zugelassen wird. Als Voraussetzungen gelten, dass die Ärzte im Arztregister eingetragen sind, der Zulassungsausschuss der KV eine Genehmigung entweder für die Anstellung eines Arztes bei einem freien Arztsitz oder das Einbringen eines Vertragsarztsitzes erteilt. Das Medizinische Versorgungszentrum kann jederzeit weitere Zulassungen beantragen oder kaufen und sich so ohne Weiteres zu einem ambulanten lokalen Versorgungszentrum entwickeln. Scheidet ein Vertragsarzt aus der BAG aus, muss er sich keinen Nachfolger suchen, die verbleibenden Ärzte können gemeinsam seinen Anteil erwerben. Das macht die Investition für den Einzelnen erschwinglicher und die Anstellung eines neuen Mediziners wird ermöglicht. Das wirtschaftliche Risiko wird von dem oder den Betreiber(n) übernommen. Auch eine örtliche Kooperation mit anderen Heilberufen wie Apothekern oder Physiotherapeuten ist möglich.

Welche Nachteile hat ein Versorgungszentrum?

Der Gründungsaufwand unterliegt hohen Anforderungen und beträchtlicher Bürokratie. Auch der Verwaltungsaufwand hat einen größeren Umfang als beispielsweise für eine Gemeinschaftspraxis. Die Berichtspflichten sind umfangreicher, die Abgabe einer Einnahmenüberschussrechnung wie beim Freiberufler genügt nicht. Medizinische Versorgungszentren sind bilanzierungspflichtig und in der Rechtsform einer GmbH gewerbesteuerpflichtig. Ohne ein hinreichend großes Einzugsgebiet rentiert sich ein Medizinisches Versorgungszentrum schwerlich.

Wie sieht die Arbeit in einem MVZ aus?

Im Versorgungszentrum können sowohl angestellte Mediziner als auch selbstständige Vertragsärzte arbeiten. Der Vertragsarzt hat die Wahl, er kann seinen genehmigten Vertragsarztsitz in das Patientenbetreuungszentrum einbringen oder ihn an dieses verkaufen und selbst als Angestellter dort tätig sein. Die Zahl und vor allem der Anteil angestellt tätiger Ärzte steigt rasant. Über 90 Prozent der MVZ-Ärzte sind angestellt, weil das beispielsweise für junge Ärztinnen den Vorteil hat, in Teilzeit arbeiten zu können. Schon heute tun das ca. 63 Prozent aller Ärzte in den Versorgungszentren.

Leistungserbringer sind ausschließlich die Medizinischen Versorgungszentren, der Inhaber der Einrichtung trägt folglich das wirtschaftliche Risiko. Vertragsärzte profitieren davon, dass die ökonomischen Risiken auf mehrere Schultern verteilt sind. Der angestellte Arzt muss ebenso wie der Vertragsarzt die Leistung persönlich erbringen und sich permanent fortbilden sowie Behandlungen und andere Daten dokumentieren. Zudem ist eine Beteiligung am ambulanten Notfalldienst zwingend. Die Therapiefreiheit der Ärzte ist nicht eingeschränkt, der leitende Arzt hat die organisatorisch-medizinische Weisungsbefugnis für alle Ärzte im Versorgungszentrum. Der kaufmännische und medizinische Bereich des Medizinischen Versorgungszentrums sind strikt getrennt.

Welche Aufgaben hat der ärztliche Leiter?

MVZ-Leiter kann entweder ein Gesellschafter oder ein angestellter Mediziner sein. Der leitende Arzt im Medizinischen Versorgungszentrum trägt die Verantwortung für die:

  • Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Abrechnung der Vertragsärzte,
  • Prüfung und Kontrolle der Einhaltung von Pflichten der in der Einrichtung angestellten Ärzte,
  • Einteilung der Ärzte für den Notdienst,
  • Vertretung abwesender Mediziner,
  • Überwachung des Wirtschaftlichkeitsgebots,
  • Sicherstellung, dass Dritte nicht unberechtigterweise die medizinische Behandlung beeinflussen,
  • Kontrolle der Einhaltung von Qualitäts-, Hygiene- und sonstigen Vorschriften.

Was verdienen leitende Ärzte im MVZ?

Der ärztliche Leiter hat neben organisatorischen Aufgaben vor allem eine Kontrollfunktion hinsichtlich der Einhaltung der vertragsärztlichen Pflichten der beteiligten Mediziner. Er muss mindestens 20 Wochenstunden im Medizinischen Versorgungszentrum tätig sein. Als leitende Ärzte fungieren meist erfahrene Oberärzte, die je nach Bundesland und Trägerschaft zwischen 7.300 und 10.000 Euro brutto monatlich verdienen. Das Gehalt ist zudem abhängig von der Größe des Versorgungszentrums und der Berufserfahrung des Arztes.

Welche Vorteile hat ein Medizinisches Versorgungszentrum für Gründer?

Im Medizinischen Versorgungszentrum kann ein Arzt gegenüber einem Einzelkämpfer in der Praxis seine Spezialisierung kooperativ, schneller und einfacher umsetzen. Die Arbeits- und Urlaubszeiten lassen sich gegenüber dem niedergelassenen Arzt freier gestalten, da auch eine gegenseitige Vertretung realisierbar ist. Die Ärzte können untereinander Synergieeffekte durch fachliche Kommunikation und die räumliche Nähe nutzen. Das geschieht durch gemeinsamen Einsatz von IT und anderer Infrastruktur.

Vertragsärzte können ambulant tätig sein, ohne die wirtschaftlichen Risiken einer eigenen Praxis tragen zu müssen. Besonders für junge Ärztinnen und Ärzte bietet ein Versorgungszentrum Orientierung für das spätere Berufsleben. Auch ältere Mediziner können dessen Vorzüge genießen, wenn sie sich Schritt für Schritt in den Ruhestand verabschieden möchten. Flexible und planbare Arbeitszeiten sowie kein zunehmender Stress durch Ärztemangel oder Bereitschafts- und Schichtdienste wie im stationären Bereich sorgen dafür. Interdisziplinäre und persönliche Zusammenarbeit bringen vielfältige Impulse für die Arbeit, statt sich in einer Einzelpraxis nur mit sich und den eigenen Ansprüchen auseinandersetzen zu müssen.

Ein MVZ zu gründen, lohnt sich. Gründer können sich mit den anderen Ärzten gemeinsam professioneller vermarkten, sich von Bürokratie entlasten und durch Kooperationen Kosten senken sowie eventuelle Budgetüberschreitungen gegenseitig kompensieren. Eine Verständigung zu Diagnostik und Therapie von Patienten ist unkompliziert möglich. Das zahlt sich letztlich ebenso für Patienten in Form der Vermeidung von Doppeluntersuchungen, kurzen Wegen, längeren und variablen Öffnungszeiten und besser abgestimmten Arzneimittelverschreibungen aus. Kombinierte Behandlungen aus unterschiedlichen Fachbereichen vereinfachen sowohl für Ärzte als auch Patienten die Krankheitsbekämpfung.

Auch für niedergelassene Ärzte gibt es mehrere Motive, ein MVZ zu gründen. Selektivverträge mit Krankenkassen sind leichter durchsetzbar, die hohe finanzielle Belastung durch Investitionen kann von mehreren geschultert werden. Die Bildung einer größeren Einheit erleichtert die Gewinnung von Personal und Nachfolgern. Ohnehin wird sich der Ärztemangel durch den demografischen Wandel verschärfen. Weniger Ärzte und ein höherer Frauenanteil sprechen dafür, Teilzeitmodelle auszuweiten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Die flexiblen Arbeitszeitmodelle im Medizinischen Versorgungszentrum leisten einen großen Beitrag dazu. Möglich ist eine Aufteilung auf eine Viertel-, eine halbe oder eine Dreiviertel-Stelle. Ein Viertel der Vollzeitstelle bedeutet bis zu 10 Wochenstunden Arbeitszeit.

Scheidet ein Gesellschafter aus der vertraglichen Bindung aus, geht die Zulassung für das Medizinische Versorgungszentrum nicht verloren. Ein Teilhaber kann seine Anteile einfach verkaufen, das erleichtert zudem die Praxisabgabe. Auch in einem gesperrten Planungsbereich kann die Möglichkeit wahrgenommen werden, ein MVZ zu gründen. Wege dazu sind der Zulassungsverzicht zugunsten einer Anstellung, wenn der Vertragsarzt bisher im gleichen Planungsgebiet zugelassen wurde, oder die Übernahme einer ausgeschriebenen Praxis durch das Medizinische Versorgungszentrum. Der gleiche Effekt wird erreicht über den Zusammenschluss bereits zugelassener Vertragsärzte durch deren Sitzverlegung in das Versorgungszentrum.

Welchen Nutzen bringen MVZ für Kliniken?

Das Krankenhaus nimmt an der vertragsärztlichen Versorgung mit einer ökonomisch selbstständigen Einrichtung teil, es entlastet so seine Kapazitäten. Es sichert sich Einnahmen, indem Patienten aus dem Klinik-MVZ dem eigenen Klinikum zugewiesen werden, was häufig in der Orthopädie und Unfallchirurgie geschieht. Die stationäre Gesundheitsversorgung kann gegenüber den Wettbewerbern ausgebaut und das Leistungsspektrum der Klinik erweitert werden. Kosten werden durch Vermeidung von Doppeluntersuchungen, gemeinsame Geräte- oder Raumnutzung und indem Vertragsärzte auch in der Klinik angestellt sind, gesenkt. Die gemeinschaftliche Nutzung von Ressourcen führt ebenso zu einer gezielteren Vermarktung und dem Aufbau einer eigenen Marke. Fachübergreifende Behandlungsreihen bringen Zeitersparnis und Patientenbindung. Es können schneller Diagnosen gestellt werden, die Patientenversorgung wird durch die Tätigkeit an mehreren Orten optimiert. Auch mit niedergelassenen Ärzten ist eine effektivere Zusammenarbeit möglich. Das Krankenhaus kann sich durch die Weiterbildung von Assistenzärzten im Versorgungszentrum eine gute Personalreserve schaffen, weil künftige Fachärzte für das eigene Haus zur Verfügung stehen.

Wie vorteilhaft sind MVZ für Kommunen als Träger?

Zukünftig wird sich der Ärztemangel ausweiten, in den kommenden Jahren gehen allein 20 Prozent aller Praxisinhaber in den verdienten Ruhestand. Für Kommunen hat ein eigenes Medizinisches Versorgungszentrum einen unschlagbaren Vorteil, sie können damit der drohenden Ärzteknappheit vorbeugen. Wenn gerade in ländlicheren Gebieten Praxen geschlossen und keine Nachfolger gefunden werden, können eventuell junge Ärztinnen und Ärzte durch eine Anstellung im Versorgungszentrum gewonnen werden. Diese schätzen oftmals die Flexibilität gegenüber einer Klinik und scheuen das finanzielle Risiko einer eigenen Selbstständigkeit. Dadurch, dass reine Hausarzt-MVZ ermöglicht wurden, lohnt sich die Gründung speziell in unterversorgten Bereichen. Damit kann die Gesundheitsversorgung ganzer Regionen, insbesondere von Stadtgebieten mit ländlicher Anbindung, abgedeckt werden.

Seit 2015 sind Kommunen aufgrund des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes als gleichwertige Träger zu Vertragsärzten, Krankenhäusern, Praxisnetzen, nicht ärztlichen Dialyseträgern und gemeinnützigen Vereinigungen zugelassen. Bisher gibt es nur wenige kommunale Medizinische Versorgungszentren, was mit rechtlich komplizierten Gründungs- und Haftungsfragen zusammenhängt. Das Spektrum der Rechtsformen für kommunale Träger, in denen eine Gründung möglich ist, wurde mit diesem Gesetz erweitert. Medizinische Versorgungszentren können von öffentlichen Trägern wie Gemeinden oder kommunalen Krankenhäusern neben der GmbH als Eigen- bzw. Regiebetrieb oder Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet und betrieben werden. Im Eigen- oder Regiebetrieb ist die Kommune selbst Träger des Medizinischen Versorgungszentrums. Der Eigenbetrieb stellt ein Sondervermögen der Gemeinde dar. Während Eigen- oder Regiebetrieb eine unselbstständige Verwaltungseinheit der Gemeinde bilden, hat die Anstalt öffentlichen Rechts eine eigene Rechtspersönlichkeit und wird organisatorisch und wirtschaftlich getrennt von der Kommune geführt. In Satzung und Gesellschaftsvertrag sind Weisungsrecht und Haftung sowie die Bindung an kommunale Entscheidungsträger geregelt. Da diese juristischen Fragen mit sehr komplexen und weitreichenden Auswirkungen verbunden sind, empfiehlt es sich speziell für Kommunen, vor der MVZ-Gründung das umfangreiche Netzwerk einer erfahrenen Ärzteberatung zu nutzen.

Warum ist es sinnvoll, eine spezialisierte Ärzteberatung hinzuzuziehen?

Das Medizinische Versorgungszentrum leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Gesundung von Patienten, sondern stellt ebenso ein wirtschaftlich funktionierendes Unternehmen dar. Der unternehmerische Erfolg, also auch die Erwirtschaftung der ärztlichen Gehälter, wird neben der Qualität der ärztlichen Tätigkeit von gesetzlichen Vorgaben und weiteren Aktivitäten, beispielsweise zur Vermarktung, beeinflusst. Um ein rechtssicheres MVZ zu gründen, sollten Gründer und Träger mit Gesetzen und Vorschriften vertraut sein. Welche Rechtsform für welches Versorgungszentrum geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab. Der Gesellschaftsvertrag muss einer juristischen Überprüfung standhalten, auch für den Fall, dass einmal Unstimmigkeiten auftauchen sollten. Die steuerlichen Auswirkungen der MVZ-Gründung sind von Ärzten oder anderen Gründern heute kaum noch zu überblicken. Daher ist ein kompetenter Ratgeber, der sich mit Verordnungen, Regularien und den Gesetzen des Gesundheitsmarktes auskennt, unverzichtbar.

Was leistet unsere Ärzteberatung?

Wir unterstützen Sie bei der Konzeption eines zweckmäßigen Betreibermodells, der Suche nach einem geeigneten Betreiber und der Beachtung aller gesetzlichen Restriktionen bei der MVZ-Gründung. Wir helfen bei der Ermittlung von Kosteneinsparpotenzialen und der Bündelung von Verwaltungsaufgaben im Medizinischen Versorgungszentrum. Wir moderieren den Gründungsprozess und sind in der Lage, alle zur Gründung notwendigen Fachgebiete – BWL, Steuern und Recht – zu koordinieren und so zu verbinden, dass Sie erfolgreich sind. Unsere Kenntnisse werden, um nichts zu vergessen, ständig aktualisiert und vervollkommnet.

Wir betreuen Sie auch nach der Gründung und optimieren Ihre Ergebnisse durch die Analyse Ihrer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Jahresabschlüsse, inklusive Vergleiche innerhalb Ihrer Fachgruppe. Dadurch wissen Sie, wo Sie stehen und was noch zu tun bleibt. Wir leiten daraus Handlungsempfehlungen für Prozesse, Investitionen, Personal, Praxismarketing, Umfinanzierungen oder Versicherungen ab. Ihre Nachfolgeregelung und Personalakquise ist bei uns ebenso in guten Händen. Den passenden Nachfolger oder geschultes Personal finden Sie über unsere Praxisbörse. Sollte einmal die Optimierung nicht ausreichen, bringt Sie unsere Sanierungsberatung wieder in die richtige Spur. Wir verfügen über mehr als 35 Jahre Erfahrung in der Ärzteberatung, sind unabhängig aufgestellt und können unsere Expertise über unzählige Kontakte im Gesundheitswesen beliebig erweitern.

Wie lässt sich ein MVZ optimieren?

Eine Reihe von Maßnahmen trägt zur Effizienzsteigerung des Medizinischen Versorgungszentrums bei:

  • Die Integration eines Hausarztes erhöht intern die Zuweisungen an die Fachärzte.
  • Vernetzungen und Kooperationen über das Medizinische Versorgungszentrum hinaus, beispielsweise mit niedergelassenen Ärzten und Selbsthilfegruppen, erhöhen die Akzeptanz des Medizinischen Versorgungszentrums in der Region.
  • Die Aufnahme anderer Heilberufe wie Ergotherapeuten, Logopäden oder Hörgeräteakustiker kann zur Steigerung der Umsätze führen.
  • Kosteneinsparungen sind durch vereinfachte Prozesse wie eine zentrale Terminvergabe oder die gemeinsame Nutzung von Behandlungsdaten möglich.
  • Eine hochwertige Weiterbildung mit Kursen, Veranstaltungen und Hospitationen für angestellte Ärzte und Personal bei Fachärzten aus der Umgebung tragen zur Qualitätssicherung und -steigerung der medizinischen Betreuung bei.
  • Eingebundene Spezialisten mit hohem Status und gutem Ruf in der Branche ziehen vor allem Privatpatienten an.

Ohne Erhöhung seiner Erlöse kann ein Medizinisches Versorgungszentrum nicht bestehen und seinen Versorgungsauftrag nur unzureichend erfüllen. Die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums bietet für Gründer und Betreiber die Chance, wirtschaftliche Vorteile zu erlangen. Idealerweise bilden für alle Beteiligten die Ziele Gewinnorientierung und Patientenwohl eine Einheit.

Warum lohnt es sich, ein MVZ zu gründen?

Ein Medizinisches Versorgungszentrum stellt gebündelte medizinische Kompetenz dar und bietet die Gesundheitsversorgung der Patienten aus einer Hand an. Es kann in Zukunft ein Teil der Lösung des Ärztemangelproblems sein. Wer die unternehmerische Verantwortung scheut und das feste Gehalt dem schwankenden Einkommen eines Freiberuflers vorzieht, jedoch gleichzeitig selbstständiges Denken und Handeln schätzt, findet im Medizinischen Versorgungszentrum ideale Bedingungen vor. Praxisinhaber, die gern zukunftsweisend expandieren und wachsen möchten, können im Medizinischen Versorgungszentrum mehr Ärzte anstellen. Ein niedergelassener zugelassener Vertragsarzt oder eine BAG dürfen lediglich bis zu 3 Ärzte anstellen, die Beschränkung besteht im Versorgungszentrum nicht. Zudem vermittelt das Arbeiten im Versorgungszentrum nützliche Erfahrungen für spätere Karriereschritte.

Ob allein oder mit Kollegen gründen, sich anstellen lassen, eine Karriere als ärztlicher Leiter anstreben oder die eigene Zulassung an das Medizinische Versorgungszentrum abgeben – Wege ins Medizinische Versorgungszentrum gibt es viele. Wenn Sie unsicher sind und erfahren wollen, ob Ihr Vorhaben sinnvoll ist, informieren Sie sich frühzeitig. Sie sind als Vertreter eines Gesundheitsunternehmens bzw. einer Kommune an zuverlässiger Unterstützung und belastbaren Aussagen interessiert? Welches Anliegen Ihnen auch immer wichtig ist, konsultieren Sie uns. Unsere Ärzteberatung begleitet Sie kompetent auf dem Weg zu Ihrem Medizinischen Versorgungszentrum.

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